§1 Mietgegenstand
Zur Nutzung des Vereinsheimes „Forsthaus“ unter der Anschrift Vögelser Weg 27, 21357 Bardowick, können folgende
Räumlichkeiten angemietet werden:
– Saal
– Scheune
– Küche
Zusätzliche Ausstattung:
– Zapfanlage
– Grillbude
– Musikanlage
§2 Mietzeit
1. Die Anmietung erfolgt für den im Buchungsvertrag festgelegten Zeitraum.
2. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses durch fortgesetzten Gebrauch nach Ablauf der Mietzeit tritt nicht ein. § 545 BGB (stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses) findet keine Anwendung. Jede Verlängerung oder Erneuerung des Mietverhältnisses muss schriftlich vereinbart werden.
§3 Mietzins
1. Die Höhe des Mietzinses entspricht dem auf der Webseite ausgewiesenen Betragund umfasst auch die Nebenkosten sowie eine etwaige Endreinigung.
2. Der Mietzins ist nach Abschluss der Nutzung, spätestens jedoch innerhalb einer festgelegten Frist nach Ende der Mietzeit zu zahlen. Eine Anzahlung kann bei Vertragsabschluss vereinbart werden.
3. Bei einer verspäteten Stornierung kann eine anteilige oder vollständige Zahlung des Mietzinses fällig werden, abhängig vom Zeitpunkt der Absage.
4. Die gemieteten Räumlichkeiten sind im ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen, dies schließt die Reinigung von Geschirr sowie die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfall mit ein. Verbrauchskosten wie Strom, Wasser und Heizung sind im Mietzins enthalten.
§ 4 Heizung und Warmwasser
Der Vermieter stellt sicher, dass eine für die Nutzung der Räumlichkeiten übliche Raumtemperatur gewährleistet wird. Die Versorgung mit Heizwärme und Warmwasser erfolgt durch den Vermieter.
§ 5 Instandhaltung
Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Räumlichkeiten und das Inventar pfleglich zu behandeln. Tische sind beim Umstellen zu tragen. Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit entstandenen Schäden und ist verpflichtet, diese auf eigene Kosten zu beheben. Bauliche Veränderungen an den Räumlichkeiten sind ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
§ 6 Benutzung der Mieträume – Untervermietung
Eine Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt.
§ 7 Reinigungspflichten
Die Reinigung des Zugangs zum Haus sowie die Schnee-, Eis- und Laubbeseitigung obliegt dem Vermieter.
Ab 22:00 Uhr sind bei lauter Musik alle Fenster und Türen zu schließen.
Bei geplanten besonderen Aktivitäten (z.B. Feuerwerk, Hüpfburg) ist dies vor Vertragsabschluss dem Vermieter mitzuteilen.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Hausordnung zu erlassen, die die Nutzung und Reinigung der Mieträume sowie Ruhe- und Ordnungsregeln festlegt.
§ 8 Teilnichtigkeit, Schriftform und Nebenabreden
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine der ursprünglichen Regelung möglichst entsprechende und wirksame Bestimmung zu vereinbaren.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Vertragspartnern unterzeichnet werden.